Berufsbildungsbereich
Neue Wege ins Berufsleben
Unsere Aufgaben
Wir sind eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation zur beruflichen und sozialen Eingliederung behinderter Menschen in Arbeitsleben und Gesellschaft.
Im Berufsbildungsbereich werden Einzelmaßnahmen als auch Lehrgänge durchgeführt, um eine Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen.
Im Regelfall dauert die Maßnahme 24 Monate.
Unser Angebot für Sie:
- Berufliche Bildungsmaßnahmen und Betreuung durch Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung
- Praktikas in den Arbeitsbereichen und auf Außenarbeitsplätzen
- Begleitende psychosoziale und therapeutische Hilfen durch Fachkräfte
- Ausbildungsentgelt gem. der gesetzlichen Regelungen
- Förderung der sozialen Integration durch Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
- Arbeitsbegleitend kognitives Training
- Freizeitaktivitäten
- Anerkennung und Vermittlung eines positiven Selbstwertgefühls durch Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozess
Ein weiteres Plus für unsere Auftraggeber
Unternehmen, die über mindestens 20 Arbeitsplätze und mehr verfügen, müssen wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen (§ 77 SGB IX).
Für jeden unbesetzten Pflichtplatz ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 77 SGB IX Ausgleichsabgabe) Auftraggeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50% des auf die Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen (SGB IX §140).
Sie sparen also bares Geld!
Die Höhe der Arbeitsleistung und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt ausgewiesen.
Außerdem sind wir vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, sodass Sie in den Genuss des verminderten Mehrwertsteuersatzes von 7 % kommen.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Auftrag über Montage-/Verpackungsarbeiten
Jährliches Auftragsvolumen | 18.000 € |
Jährlich abzuführende Ausgleichsabgabe: | 10.000 € |
50 % der Arbeitsleistung anrechenbar auf die Ausgleichsabgabe: | 9.000 € |
Tatsächlich abzuführende Ausgleichsabgabe: | 1.000 € |
Kosteneinsparung pro Jahr: | 8.000 € |
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