Fördergruppe
In den Fördergruppen unserer Werkstatt werden Menschen mit Behinderung betreut, die ein erhöhtes Maß an Förderung, Unterstützung und Zuwendung benötigen.
In Kleingruppen liegt der Schwerpunkt auf arbeitsorientierter Förderung im geschützten Rahmen und einem erhöhten Angebot für eine individuelle Betreuung der Werkstattbeschäftigten. Dem Leistungsvermögen entsprechend werden einfache Montage- und Verpackungsarbeiten durchgeführt.
Begleitende Maßnahmen in den Bereichen Ergotherapie und Physiotherapie werden von qualifiziertem Fachpersonal angeboten.
Ein weiteres Plus für unsere Auftraggeber
Unternehmen, die über mindestens 20 Arbeitsplätze und mehr verfügen, müssen wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen (§ 77 SGB IX).
Für jeden unbesetzten Pflichtplatz ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 77 SGB IX Ausgleichsabgabe) Auftraggeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50% des auf die Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen (SGB IX §140).
Sie sparen also bares Geld!
Die Höhe der Arbeitsleistung und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt ausgewiesen.
Außerdem sind wir vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, sodass Sie in den Genuss des verminderten Mehrwertsteuersatzes von 7 % kommen.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Auftrag über Montage-/Verpackungsarbeiten
Jährliches Auftragsvolumen | 18.000 € |
Jährlich abzuführende Ausgleichsabgabe: | 10.000 € |
50 % der Arbeitsleistung anrechenbar auf die Ausgleichsabgabe: | 9.000 € |
Tatsächlich abzuführende Ausgleichsabgabe: | 1.000 € |
Kosteneinsparung pro Jahr: | 8.000 € |
Unsere Partner in der Industrie
Sie haben Fragen?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: