Aktuelle Informationen zum Coronavirus

09.07.2021Konzept – Covid-19 Wiedereinstieg der Werkstätten

Download Konzept (PDF)

25.03.2021Wichtige Informationen zur Organisation der Corona-Impfung bei der Lebenshilfe Obere Nahe

Ablaufplan Impforganisation Lebenshilfe Obere Nahe gGmbH
Erläuterungen – Ausfüllhilfe der Impfdokumentation RLP

16.03.2021Werkstatt Sonderinfo

Download (PDF)

25.06.2020Umgang mit dem Corona-Virus in den Nahe-Hunsrück-Werkstätten

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus Sars-CoV-2) erhalten wir als Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen weitere Vorgaben, den Werkstattalltag zu gestalten:

Nach der Werkstattschließung am 23.03.2020 ist seit 04.05.2020 die Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung in den anerkannten rheinland-pfälzischen Werkstätten unter bestimmten Maßgaben wieder möglich.

Die Werkstätten mussten dafür Sorge tragen und organisatorische Vorkehrungen treffen, dass die hygienischen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können (Mindestabstand 1,50 Meter, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Steuerung des Zutritts zur Werkstatt, Tragen eines alltäglichen Mund-Nasen-Schutzes, etc.). Dafür wurde ein eigenes Schutzkonzept der Nahe-Hunsrück-Werkstätten, entsprechend den Vorgaben, erarbeitet uns seitdem erfolgreich angewendet (siehe dazu www.lhio.de).

Unter diesem Schutzkonzept kamen ab 04.05.2020 stufenweise die Beschäftigten wieder zurück in unsere WfbM.

Bisher durften keine Beschäftigten zurück in die WfbM kehren, die zur Risikogruppe zählen und dafür ein entsprechendes ärztliches Attest vorlagen, sowie Personen, die in besonderen Wohnformen (Wohnheimen) leben. Hier bestand bisher ein Betretungsverbot in der Werkstatt.

Zudem war es den Beschäftigten bis 30.06.2020 freigestellt, die WfbM zu besuchen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Rheinland-Pfalz (LAG WfbM RLP) hat uns folgende Änderungen über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten ab 01.07.2020 mitgeteilt.

Ab 01.07.2020 ist für alle Beschäftigten der Wiedereinstieg in der Werkstatt vorgesehen.

Das bedeutet konkret:

Beschäftigte dürfen ab 01.07.2020 nicht mehr freiwillig zu Hause bleiben.
Beschäftigte, die nach bisherigem Attest zur Risikogruppe gehörten und dadurch bisher nicht arbeiten kommen durften, dürfen ab 01.07.2020 wieder arbeiten kommen. Dazu müssen Sie kein neues ärztliches Attest vorlegen.

Wollen vorerkrankte Risikopersonen jedoch weiterhin zu Hause bleiben, bitten wir darum, dies mit dem zuständigen Sozialdienst zu besprechen. Die Vorgehensweise werden wir dann individuell abstimmen.

Sie können sich in diesem Fall nicht krankschreiben lassen, da Sie ansonsten nach 6 Wochen aus der WfbM abgemeldet würden.

Beschäftigte, die in besonderen Wohnformen leben (Wohnheime), dürfen ebenfalls wieder arbeiten kommen. Sie müssen zudem nicht mehr getrennt von alleine oder bei den Eltern lebenden Beschäftigten arbeiten, im Fahrverbund fahren und zu Mittag essen.
Zudem werden die Beschäftigten am 01.07.2020 wieder in ihre Stammgruppen (Wohnheimbeschäftigte, Betriebsstätte) zurückkehren. Aufgrund der bisherigen Corona-Auflagen wurden die Beschäftigten teilweise in anderen Arbeitsgruppen eingesetzt.

Den Wiedereinstieg in die WfbM möchten wir ebenfalls stufenweise umsetzen.

Dazu werden die Sozialdienste jeden Beschäftigten telefonisch kontaktieren und die Vorgehensweise individuell absprechen.

Der Arbeitsschutzstandard Sars-CoV-2 des BMAS vom 16.04.202 beinhaltet weiterhin wichtige Vorgaben, an die wir uns in der Werkstatt nach wie vor halten müssen. Vor allem dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden muss.

Wir bitten ebenfalls drum auch in ihrem privaten Umfeld die jeweils aktuellen Vorgaben des Bundes bzw. der Bundesländer und Landkreise einzuhalten um somit die Ansteckungsketten des Corona-Virus Sars-Cov-2 zu unterbrechen bzw. möglichst gering zu halten.

A            Abstand halten: 1,5 Meter

H           Hygiene beachten: Hände waschen, Hust- und Niesetikette

A            Alltagsmaske tragen

Fahrverbund

Der Fahrverbund der NHW fährt seit der Wiederöffnung der Werkstatt mit einem Sonderfahrplan.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass dieser Sonderfahrplan die bisherigen Touren nicht in vollem Umfang abbildet.

Er wurde in den letzten Wochen kontinuierlich erweitert und entsprechend den steigenden Zahlen der Beschäftigten angepasst.

Durch die aktuelle Entwicklung wird es auch in den folgenden Wochen erneut zu einigen Änderungen des Fahrplans kommen. Darüber werden Sie wie gewohnt vom Sozialdienst informiert.

Nach wie vor greift in allen Fahrzeugen des Fahrverbundes unser Schutzkonzept (Alltagsmaske, Hygieneregeln). Der Mindestabstand von 1,5 Metern darf während des Transportes vorübergehend unterschritten werden.

Damit entspricht der Fahrverbund der NHW vollumfänglich der Landesverordnung RLP vom 06.05.2020. Für weitergehende Fragen steht Ihnen der Sozialdienst zur Verfügung.

Freiwillige Coronavirus-Testungen durch das Gesundheitsamt Idar-Oberstein

Das Gesundheitsamt Idar-Oberstein nimmt in Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, stichprobenartige Testungen in Form eines Rachenabstrichs vor.

Diese Testungen sind freiwillig, dienen letztlich aber unserem Schutz und unserer eigenen Sicherheit. Es handelt sich um eine zusätzliche Fürsorge im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Einige Testungen wurden bereits durchgeführt, ebenso sind weitere geplant.

Personal

Zum 31. 12. 2019 hat uns auf eigenen Wunsch Frau Christine Scheider verlassen. Sie war zuletzt teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin im Ella`s. Ebenso ist Herr Karl-Otto Gemmel, als langjähriger Mitarbeiter im Sportbereich, zum 30.04.2020, aufgrund des Eintritts in den Altersruhestand, aus unserem Unternehmen ausgeschieden. Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen ihnen für die persönliche Zukunft alles Gute.

Als neue Mitarbeiterin hat Frau Stephanie Flohr am 01.12.2019 ihre Tätigkeit in unserer Hauptwerkstatt (Montage, ehemalige Gruppe von Frau Görg) aufgenommen. Leider hat sie uns bereits zum 31.05.2020 auf eigenen Wunsch wieder verlassen.

Herrn René Georg können wir als neuen Mitarbeiter im Bereich Haustechnik, sowie Frau Olga Kononenko (Haupt-Werkstatt) und Frau Ludmilla Keil (Zweig-Werkstatt) im Hauswirtschaftsdienst und Frau Claudia Rech, Frau Sabrina Lahm und Herr Marko Geörg im Bereich Verwaltung der Lebenshilfe begrüßen.

Wir wünschen allen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen guten Start in unserem Unternehmen.

Wir sind weiterhin sehr stolz darauf, mit welch großem Verantwortungsbewusstsein sich unsere Beschäftigten an die an uns getragenen Auflagen halten.

Wir hoffen, dass wir diese besondere Zeit weiterhin gemeinsam so gut meistern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM sind weiterhin in der Werkstatt erreichbar (07:45 Uhr – 15:30 Uhr).

Kunden, Lieferanten, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Werkstattleitung Herr Schacht:
06781 – 202-90

Technische Leitung Herr Wagner:
06781 – 202-54

Werkstattbeschäftigte, gesetzliche Betreuer/innen, Eltern, Angehörige, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Zweigwerkstatt Sozialdienst:

Frau Prinz:
06784 – 90030-14

Hauptwerkstatt Sozialdienst:

Frau Zahn:
06781 – 202-88

Frau Scheel:
06781 – 202-51 (vormittags)

Herr Geörg:
06781 – 202-53 (nachmittags)

Betriebsstätte Sozialdienst:

Frau Anastasia Scheel:
06781 – 5687331 (dienstags vormittags und freitags vormittags)

Nur in dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Geschäftsführung Frau Becker:
06781 – 202-52

12.05.2020Umgang mit dem Corona-Virus in den Nahe-Hunsrück-Werkstätten

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus Sars-CoV-2) müssen wir seitens der Lebenshilfe-Werkstatt weitere Maßnahmen treffen:

  • Laut dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD) ist eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung in den anerkannten rheinland-pfälzischen Werkstätten unter bestimmten Maßgaben wieder möglich.
  • Die Werkstätten müssen dafür Sorge tragen und organisatorische Vorkehrungen treffen, dass die hygienischen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können (Mindestabstand 1,50 Meter, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Steuerung des Zutritts zur Werkstatt, Tragen eines alltäglichen Mund-Nasen-Schutzes, etc.).

Dafür wurde inzwischen ein eigenes Schutzkonzept der Nahe-Hunsrück-Werkstätten, entsprechend den Vorgaben, erarbeitet (siehe dazu www.lhio.de).

  • Wir haben die Arbeit in den Werkstätten ab dem 04.05.2020 schrittweise wieder begonnen und planen nach und nach langsam die Anzahl der Beschäftigten zu steigern.

Dies dient dazu, dass wir alle, sowohl die Beschäftigten als auch das Personal, die Zeit dazu haben, sich an die neue Situation und die neuen Herausforderungen zu gewöhnen und bereits getroffene Maßnahmen ggf. zu überarbeiten bzw. anzupassen.

  • Beschäftigte, die die Arbeit ab 04.05.2020 bzw. 11.05.2020 wieder aufgenommen haben, haben wir telefonisch kontaktiert und mit entsprechendem Informations- und Schutzmaterial ausgestattet.

Dieses Verfahren der persönlichen Kontaktaufnahme unsererseits vor Wiederaufnahme der Arbeit möchten wir weiterhin beibehalten.

  • Der Besuch der Werkstatt bleibt weiterhin freiwillig. Dies wurde mit den Beschäftigten, die ab dem 04.05.2020 und ab dem 11.05.2020 wieder arbeiten kamen sowie mit deren gesetzlichen Betreuungen im Einzelfall besprochen.
  • Alle Werkstattbeschäftigten, die noch nicht arbeiten kommen, sind vorerst weiterhin von der Beschäftigung in der WfbM freigestellt.
  • Sollten Sie krank geschrieben sein, reichen Sie uns bitte weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
  • Menschen mit schweren Vorerkrankungen sowie Menschen, die noch Schwierigkeiten haben sich an die neuen Regeln zu halten, können vorerst noch nicht arbeiten kommen.
  • Unser Fahrverbund fährt ab dem 11.05.2020 wieder. Da bisher nur ein Teil der Beschäftigten wieder in der WfbM arbeitet, fährt der Fahrverbund noch nicht durch alle Orte und hält nicht an allen Haltestellen. Sofern weitere Beschäftigte wieder arbeiten kommen, werden wir die Fahrtouren entsprechend anpassen.

In den Fahrverbundbussen kann es zur Unterschreitung des Mindestabstands kommen. Dies wird, laut Landesverordnung vom 07.05.2020, für diesen Zeitraum toleriert, vorausgesetzt dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für die gesamte Dauer der Beförderung gewährleistet ist. Alle Beschäftigten müssen daher im Fahrverbund eine Maske tragen. Diese wird von uns ausgeteilt.

  • Am 29.04.2020 fand eine Sitzung zum Thema Werkstattlohn statt, an der auch Mitglieder des Werkstattrates teilgenommen haben.

Folgendes wurde gemeinsam besprochen und beschlossen:

Der Werkstattlohn für März 2020 (Auszahlung am 15.04.2020) wurde in voller Höhe ausgezahlt.

Der Werkstattlohn für April 2020 (Auszahlung am 15.05.2020) kann nicht mehr in voller Höhe ausgezahlt werden.

Alle Beschäftigten, die im April 2020 von der Werkstatt freigestellt waren, erhalten den Grundlohn (89 €) sowie das Arbeitsförderungsgeld (52 €). Dies macht zusammen 141 €.

Die wenigen Beschäftigten, die  sich im April 2020 in der Notbetreuung der Werkstatt befanden und somit gearbeitet haben, erhalten noch ihren vollen Werkstattlohn.

Ab Mai 2020 (Auszahlung 15.06.2020) erhalten alle Beschäftigten einen Werkstattlohn in Höhe von 141 € (Grundlohn und Arbeitsförderungsgeld), unabhängig davon, ob sie weiterhin von der Werkstatt freigestellt sind oder ab 04.05.2020 nach und nach wieder arbeiten kommen.

Bei diesem Beschluss handelt es sich zunächst um eine Übergangsregelung, der der Werkstattrat zugestimmt hat. In einer nächsten Sitzung wird das Thema Werkstattlohn erneut besprochen. Dazu wurde bisher noch kein Termin vereinbart.

Darüber hinaus haben wir besprochen, dass alle Beschäftigte, die tatsächlich arbeiten kommen, ihre bisherige Zulage für ihren Arbeitsbereich bzw. für ihre Tätigkeit behalten, sofern dafür eine Zulage bisher vorgesehen war. Alle Beschäftigten, die zu Hause bleiben, erhalten wie oben beschrieben Grundlohn und Arbeitsförderungsgeld. Die Zulage entfällt ihn diesem Falle.

Das Fahrgeld der Beschäftigten, die mit dem ÖPNV zur WfbM kommen und dafür ein Jahres-Abo abgeschlossen haben, zahlen wir weiter, da auch das Abo weiterläuft und gezahlt werden muss.

Das Fahrgeld der Beschäftigten, die mit dem Roller oder PKW zur WfbM fahren, erhalten ab 01.04.2020 kein Fahrgeld mehr, da tatsächlich keine Fahrtkosten entstehen.

Beschäftigte, die Grundsicherungsleistungen erhalten, bitte wir, diese Lohnänderung der Grundsicherungsstelle mitzuteilen, damit ihre Grundsicherungsleistung neu berechnet und ggf. angepasst werden kann.

Die Grundsicherungsstelle wurde unsererseits bereits ebenfalls schon informiert.

Beschäftigte, die Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, können versuchen einen Antrag auf ergänzende Grundsicherungsleistungen (Kreisverwaltung Birkenfeld) oder einen Antrag auf Wohngeld (Stadtverwaltung Idar-Oberstein) zu stellen. Dann kann berechnet werden, ob Ihnen durch die Reduktion des Werkstattlohns ggf. eine ergänzende Leistung zusteht.

  • Da Menschen, die in besonderen Wohnformen (stationäre Wohneinrichtungen) leben, getrennt von alleine oder bei den Eltern lebenden Personen beschäftigt werden müssen, haben wir die Werkstattbeschäftigten, die in der Wohnstätte Göttschied leben, als feste Arbeitsgruppe in der Betriebsstätte am Bahnhof eingesetzt.

Dieser Einsatz beginnt am Mittwoch, den 13.05.2020 mit dem ersten Teil der Bewohner/innen und wird am 18.05.2020 durch den 2. Teil der Bewohner/innen ergänzt. Sowohl Beschäftigung, als auch Transport und die Essensverpflegung können dadurch separat erfolgen. Somit ist es uns gelungen, einem Teil unserer stationär untergebrachten Werkstattbeschäftigten die Arbeit in der WfbM wieder zu ermöglichen.

Durch diese Maßnahmen sollen die Bewohner der Wohneinrichtungen möglichst wenig Kontakt zu anderen Menschen haben. Dies dient dem Schutz der Wohneinrichtungen.

In wie weit wir weitere Werkstattbeschäftigte, die in stationären Wohnformen leben, wieder beschäftigen können, ist bisher noch offen. Dadurch dass die Werkstattbeschäftigten in unterschiedlichen stationären Wohnheimen leben, die wir alle separat beschäftigen müssten, fehlen uns räumliche und personelle Kapazitäten.

Menschen in offenen bzw. kleinen Wohneinrichtungen wie z.B. Betreutes Wohnen oder Außenwohngruppen, die teilweise alleine oder in kleinen WGs leben, können unter den oben genannten Voraussetzungen durchaus arbeiten kommen. Dies besprechen wir im Einzelfall.

  • In der Anlage finden Sie ein Formular zur Abklärung von Risikoerkrankungen. Laut der Landesverordnung vom 06. Mai 2020 ist es den Werkstätten vorgegeben, diese von den Beschäftigten einzufordern, sofern eine Werkstattbeschäftigung wieder angedacht ist. Sobald dem so ist, bitten wir Sie darum, dieses Formular ausgefüllt bereit zu halten.

Dieses Formular ist nicht erforderlich für Beschäftigte der Wohnstätte Göttschied bzw. Wohnstätte Austraße, da diese in einer geschlossenen Arbeitsgruppe arbeiten (siehe oben).

  • Das für den 07.2020 geplante Sportfest und das für den 22.08.2020 geplante Sommerfest der Lebenshilfe müssen wir aufgrund der Corona-Pandemie leider absagen.

Wir haben in der ersten Woche, in der die Werkstätten wieder geöffnet sind, festgestellt, dass sich die Beschäftigten mit großem Verantwortungsbewusstsein an die an uns getragenen Auflagen halten. Darauf sind wir sehr stolz.

Wir hoffen, dass wir dies in den kommenden Wochen ebenso leisten können.

Die Freistellung und die schrittweise Öffnung der WfbM dienen dazu, die sozialen Kontakte weiterhin größtenteils zu vermeiden bzw. gering zu halten und somit die Ansteckungsketten des Corona-Virus Sars-Cov-2 zu unterbrechen bzw. möglichst gering zu halten.

Wir bitten Sie daher eindringlichst darum, auch in Ihrem privaten Umfeld die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Bitte halten Sie sich jeweils an die aktuellen Vorgaben des Bundes bzw. der Bundesländer und Landkreise.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM sind weiterhin in der Werkstatt erreichbar (07:45 Uhr – 15:30 Uhr).

Kunden, Lieferanten, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Werkstattleitung Herr Schacht:
06781 – 202-90

Technische Leitung Herr Wagner:
06781 – 202-54

Werkstattbeschäftigte, gesetzliche Betreuer/innen, Eltern, Angehörige, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Zweigwerkstatt Sozialdienst:

Frau Prinz:
06784 – 90030-14

Hauptwerkstatt Sozialdienst:

Frau Zahn:
06781 – 202-88

Frau Scheel:
06781 – 202-51 (vormittags)

Herr Geörg:
06781 – 202-53 (nachmittags)

Betriebsstätte Sozialdienst:

Frau Anastasia Scheel:  06781 – 5687331 (dienstags vormittags und freitags vormittags)

Nur in dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Geschäftsführung Frau Becker:
06781 – 202-52

06.05.2020Konzept – Covid-19 Wiedereinstieg der Werkstätten

Downloads
NHW Konzept Covid-19 Wiedereinstieg der Werkstätten (PDF)

30.04.2020Umgang mit dem Corona-Virus in den Nahe-Hunsrück-Werkstätten

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus Sars-CoV-2) müssen wir seitens der Lebenshilfe-Werkstatt weitere Maßnahmen treffen:

  • Laut dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD) soll eine Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung in den anerkannten rheinland-pfälzischen Werkstätten unter bestimmten Maßgaben wieder möglich sein.
  • Die Werkstätten müssen dafür Sorge tragen und organisatorische Vorkehrungen treffen, dass die hygienischen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können (Mindestabstand 1,50 Meter, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Steuerung des Zutritts zur Werkstatt, Tragen eines alltäglichen Mund-Nasen-Schutzes, etc.).
  • Wir werden die Arbeit in den Werkstätten ab dem 04.05.2020 zunächst mit wenigen Beschäftigten wieder beginnen und planen dann nach und nach langsam die Anzahl der Beschäftigten steigern.

Dies dient dazu, dass wir alle, sowohl die Beschäftigten als auch das Personal, die Zeit dazu haben, sich an die neue Situation und die neuen Herausforderungen zu gewöhnen und bereits getroffene Maßnahmen ggf. zu überarbeiten bzw. anzupassen.

  • Einzelne Beschäftigte, mit denen wir die Arbeit bereits ab 04.05.2020 wieder aufnehmen möchten, haben wir telefonisch kontaktiert und mit entsprechendem Informations- und Schutzmaterial ausgestattet.
  • Unser Fahrverbund fährt ab dem 04.05.2020 noch nicht. Wann dieser wieder aufgenommen wird, ist noch offen.
  • Menschen mit Vorerkrankungen sowie Menschen, die noch Schwierigkeiten haben sich an die neuen Regeln zu halten und Menschen, die nicht selbständig zur Werkstatt kommen können, können vorerst noch nicht arbeiten kommen.
  • Menschen, die in besonderen Wohnformen (stationäre Wohnformen) leben, dürfen vorerst nicht mit Menschen zusammenarbeiten, die noch bei den Eltern oder alleine leben. Dadurch sollen die Bewohner der Wohneinrichtungen möglichst wenig Kontakt zu anderen Menschen haben. Dies dient dem Schutz der Wohneinrichtungen.

Menschen in offenen bzw. kleinen Wohneinrichtungen wie z.B. Betreutes Wohnen, Außenwohngruppen, die teilweise alleine oder in kleinen WGs leben, können unter den oben genannten Voraussetzungen durchaus arbeiten kommen. Dies besprechen wir im Einzelfall.

  • Der Besuch der Werkstatt bleibt weiterhin freiwillig. Dies wurde mit den Beschäftigten, die ab dem 04.05.2020 wieder arbeiten kommen sowie mit deren gesetzlichen Betreuungen im Einzelfall besprochen.
  • Alle Werkstattbeschäftigten, die noch nicht arbeiten kommen, sind vorerst weiterhin von der Beschäftigung in der WfbM freigestellt.
  • Sollten Sie krank geschrieben sein, reichen Sie uns bitte weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
  • Der Werkstattlohn für März 2020 (Auszahlung am 15.04.2020) wurde in voller Höhe ausgezahlt.

In wie fern der Werkstattlohn ab April 2020 (Auszahlung ab 15.05.2020) weitergezahlt werden kann, konnte diese Woche nicht abschließend geklärt werden.

Es bedarf einer internen Klärung unter Einbezug der Mitglieder des Werkstattrates. Wir werden Sie voraussichtlich nächste Woche über die Auszahlung des Werkstattlohns informieren.

  • Aufgrund der Corona-Lage ist die vom 19 – 26.06.2020 geplante Freizeitmaßnahme der Hauptwerkstatt leider abgesagt.

Die Rückzahlung des bereits gezahlten Geldbetrages für die Freizeit erfolgt auf das Konto, auf das auch der Werkstattlohn ausgezahlt wird, jedoch in einer gesonderten Überweisung. Sollten Sie bzw. Sie als gesetzliche Betreuung die Rückzahlung des Geldbetrages auf ein anderes Konto wünschen, bitten wir um Mitteilung der Kontodaten bis spätestens zum 31.05.2020 an Frau Jahn (Tel.: 06781/202-41)

Die Freistellung und die schrittweise Öffnung der WfbM dienen dazu, die sozialen Kontakte weiterhin größtenteils zu vermeiden bzw. gering zu halten und somit die Ansteckungsketten des Corona-Virus Sars-Cov-2 zu unterbrechen bzw. möglichst gering zu halten.

Wir bitten Sie daher eindringlichst darum, auch in Ihrem privaten Umfeld die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Bitte halten Sie sich jeweils an die aktuellen Vorgaben des Bundes bzw. der Bundesländer und Landkreise.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM sind weiterhin in der Werkstatt erreichbar (07:45 Uhr – 15:30 Uhr).

Kunden, Lieferanten, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Werkstattleitung Herr Schacht:
06781 – 202-90

Technische Leitung Herr Wagner:
06781 – 202-54

Werkstattbeschäftigte, gesetzliche Betreuer/innen, Eltern, Angehörige, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Zweigwerkstatt Sozialdienst:

Frau Prinz:
06784 – 90030-14

Hauptwerkstatt Sozialdienst:

Frau Zahn:
06781 – 202-88

Frau Scheel:
06781 – 202-51 (vormittags)

Herr Geörg:
06781 – 202-53 (nachmittags)

Betriebsstätte Sozialdienst:

Frau Anastasia Scheel:
06781 – 5687331 (dienstags vormittags und freitags vormittags)

Nur in dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Geschäftsführung Frau Becker:
06781 – 202-52

16.04.2020Umgang mit dem Corona-Virus in den Nahe-Hunsrück-Werkstätten

aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) müssen wir seitens der Lebenshilfe-Werkstatt weitere Maßnahmen treffen:

  • Laut der Konferenz der Bundesregierung und Bundesminister vom 15.04.2020 wird es ab dem 20.04.2020 vorsichtige Lockerungen für Deutschland geben. Zum Beispiel dürfen kleinere Geschäfte bis 800 qm wieder öffnen, sowie Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen.
  • Die meisten der geltenden Regelungen bleiben jedoch noch weitere Zeit bestehen.
  • Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD) hat beschlossen, dass die Werkstätten für die Beschäftigten (behinderten Mitarbeitenden) weiterhin vorerst bis zum 30.04.2020 geschlossen sind.
  • Alle Werkstattbeschäftigte sind somit weiterhin bis Donnerstag, 30.04.2020 von ihrer Beschäftigung in der WfbM freigestellt.
  • Die Urlaube, die bereits geplant und gewährt sind, bleiben bestehen.

Noch offene Resturlaube aus 2019 werden in diesem Freistellungszeitraum bis Ende April 2020 verrechnet.

  • Sollten Sie krank geschrieben sein, reichen Sie uns bitte weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.
  • Ende April/Anfang Mai 2020 erhalten Sie die nächste Werkstattinfo von uns.

Die Freistellung von der WfbM dient dazu, die sozialen Kontakte größtenteils zu vermeiden und somit die Ansteckungsketten des Coronavirus zu unterbrechen bzw. möglichst gering zu halten.

Wir bitten Sie daher eindringlichst darum auch in Ihrem privaten Umfeld die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Bitte halten Sie sich jeweils an die aktuellen Vorgaben des Bundes bzw. der Bundesländer und Landkreise.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM sind weiterhin in der Werkstatt erreichbar (07:45 Uhr – 15:30 Uhr).

Kunden, Lieferanten, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Werkstattleitung Herr Schacht:
06781 – 202-90

Technische Leitung Herr Wagner:
06781 – 202-54

Werkstattbeschäftigte, gesetzliche Betreuer/innen, Eltern, Angehörige, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Zweigwerkstatt Sozialdienst:

Frau Prinz:
06784 – 90030-14

Hauptwerkstatt Sozialdienst:

Frau Zahn:
06781 – 202-88

Frau Scheel:
06781 – 202-51 (vormittags)

Herr Geörg:
06781 – 202-53 (nachmittags)

Betriebsstätte Sozialdienst:

Frau Anastasia Scheel:
06781 – 5687331 (dienstags vormittags und freitags vormittags)

Nur in dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Geschäftsführung Frau Becker:
06781 – 202-52

02.04.2020Wohneinrichtungen

Informationen  für Besucher*innen / Angehörige  der Wohneinrichtungen  der Lebenshilfe Obere Nahe gGmbH / Soziale Dienste und Einrichtungen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Achtung wichtige Änderungen!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat ganz Europa aktuell zum Epizentrum der Epidemie erklärt. Täglich – mitunter stündlich, ändert sich die Einschätzung der Gefährdungssituation und die Empfehlung bzw. Anordnung von Maßnahmen für die Bevölkerung. Ohne in Panik verfallen zu wollen, passt auch die Geschäftsführung der Lebenshilfe diese Maßnahmen, entsprechend den Erfordernissen für die jeweilige Einrichtung, an. Dies dient sowohl dem Schutz der Gesamtbevölkerung (gefährdete Personengruppen), insbesondere aber der Sicherheit unserer Betreuten und Mitarbeiter*innen. Gleichzeitig hilft es die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems aufrecht zu erhalten.

Wir bitten Sie daher um Beachtung und danken für Ihr Verständnis!

Zeitnah werden wir Änderungen bestehender Regelungen und aktuelle Informationen auf unserer Internetseite www.lhio.de veröffentlichen. Bitte halten Sie sich hierüber auf dem Laufenden.

Mit Wirkung vom 02.04.2020 ist die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft getreten.

Die Wohneinrichtungen dürfen nicht mehr zum Zwecke des Besuches von Bewohnern und  Bewohnerinnen betreten werden. Dies gilt für folgende Wohneinrichtungen der Lebenshilfe Obere Nahe gGmbH / Soziale Dienste und Einrichtungen:

  • Wohnstätte Göttschied  
  • Wohnstätte Austraße
  • AWG 1
  • Trainingswohnen der WS Austraße

Ausgenommen hiervon sind Lebenspartner*in, Ehegatten, Verlobte.

Seelsorger*in,

Rechtsanwälte, Notare in dienstlicher Funktion

Gesetzl. Betreuer*innen (oder Bevollmächtigte)  soweit ein persönlicher Kontakt zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist.

Medizinisch notwendige Besuche (Ärzte, Rettungsdienst)

Auch für diese(erlaubten)  Personen gelten die bisherigen Bestimmungen des RKI (Robert Koch Instituts). Das heißt, sofern Sie  die mit dem Corona Virus bereits infiziert sind oder  mit infizierten Personen in Kontakt standen, erkennbare Atemwegserkrankungen haben oder sich in einem Risikogebiet (innerhalb der letzten 14 Tage aufgehalten haben.

Im Einzelfall können von der Bestimmung Ausnahmen zugelassen werden (z.B. bei der Begleitung von schwerkranken oder sterbenden Menschen).

Nach wie vor gilt:

  • bitte melden Sie ihren Besuch zuvor telefonisch bei der Einrichtungsleitung oder den Fachkräften an
  • tragen Sie sich in die ausgelegten Besucherlisten ein, führen Sie die angewiesenen Hygiene-Regeln sorgsam durch (Händewaschen /Desinfektion)
  • führen Sie ihren Besuch nur im persönlichen Wohnbereich des Bewohners / der Bewohnerin durch
  • vermeiden Sie Kontakt zu Personal und sonstigen Bewohnern (Mindestabstand 1,50m)
  • tragen Sie bitte einen Mundschatz (erklären Sie dem Besuchten, dass dies zu seiner bzw. ihrer Sicherheit erfolgt und nehmen Sie durch ruhiges Erklären zu eventuelle Ängste und Besorgnis)
  • halten Sie ihren Besuch so kurz möglich

Wir wissen dass dies für Angehörige und Menschen mit Beeinträchtigung eine sehr schwere Situation ist. Es ist uns jedoch bis jetzt gelungen sowohl die Mitarbeitenden als auch die Bewohner Virus-frei zu halten. Wir hoffen und setzen alles daran, dass dies auch so bleibt.

Sie alle haben sicherlich in den Medien von den Pflege -/ und auch Behinderten-Einrichtungen (Koblenz Weißenthurm, Würzburg, Lebenshilfe Hessen,) gehört die Virus-Infektionen mit Todesfällen in den Wohneinrichtungen hatten.

Unsere Sorge gilt allen Bewohnerinnen und Bewohnern aber auch unserer Mitarbeiterschaft die in diesen Tagen großartiges leistet um den uns anvertrauten Menschen die schwere Zeit so gut als möglich zu gestalten.

Tragen Sie durch Ihre Umsicht und Ihr Verständnis dazu bei, dass wir alle diese Zeit gemeinsam gut überstehen!!

27.03.2020Für Kinder

Wenn ihr hier klickt, erfahrt ihr mehr über das Coronavirus und wir ihr damit umgehen solltet.

26.03.2020Neue wichtige Regeln wegen Corona (in einfacher Sprache)

Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat weitreichende Ausgangseinschränkungen festgelegt.
Hierzu gibt es eine Erklärung in leichter Sprache zu Download (hier klicken).

24.03.2020Umgang mit dem Corona-Virus in den Nahe-Hunsrück-Werkstätten

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) müssen wir seitens der Lebenshilfe-Werkstatt weitere Maßnahmen treffen:

  • Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hat den Trägern der Werkstätten laut Verordnung vom 23.03.2020 angeordnet, dass die Werkstätten für die Beschäftigten (behinderten Mitarbeitenden) ab dem 24.03.2020 geschlossen sind.
  • Unsere Produktion ist inzwischen weitgehend eingestellt.
  • Alle Werkstattbeschäftigte sind daher zunächst bis Sonntag, 19.04.2020, von ihrer Beschäftigung in der WfbM freigestellt.
  • Der Werkstattlohn wird für diesen Zeitraum weiter gezahlt.
  • Die Urlaube, die bereits geplant und gewährt sind, bleiben bestehen.

Noch offene Resturlaube aus 2019 werden in diesem Freistellungszeitraum verrechnet.

  • Sollten Sie krank geschrieben sein, reichen Sie uns bitte weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.

Die Freistellung von der WfbM dient dazu, die sozialen Kontakte größtenteils zu vermeiden und somit die Ansteckungsketten des Coronavirus zu unterbrechen bzw. möglichst gering zu halten.

Wir bitten Sie daher eindringlichst darum auch in Ihrem privaten Umfeld die Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Bitte halten Sie sich jeweils an die aktuellen Vorgaben des Bundes bzw. der Bundesländer und Landkreise.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM sind bisher weiterhin in der Werkstatt erreichbar (07:45 Uhr – 15:30 Uhr).

Kunden, Lieferanten, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Werkstattleitung
Herr Schacht: 06781 – 202-90

Technische Leitung
Herr Wagner: 06781 – 202-54

Werkstattbeschäftigte, gesetzliche Betreuer/innen, Eltern, Angehörige, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Zweigwerkstatt Sozialdienst:

Frau Prinz: 06784 – 90030-14

Hauptwerkstatt Sozialdienst:

Frau Zahn: 06781 – 202-88

Frau Scheel: 06781 – 202-51 (vormittags)

Herr Geörg: 06781 – 202-53 (nachmittags)

Betriebsstätte Sozialdienst:

Frau Anastasia Scheel:   06781 – 5687339

 

Nur in dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Geschäftsführung
Frau Becker:               06781 – 202-52

19.03.2020Info Besucher Gemeindepsychiatrisches Zentrum (GPZ)

Aufgrund der aktuellen Virus-Ausbreitung wurden wir durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie aufgefordert die Tagesstätte für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung bis auf weiteres zu schließen. Dem sind wir umgehend gefolgt.

Dennoch möchten wir, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten mit unseren Tagesstätten-Besucher*innen in Verbindung bleiben und eventuell notwendige  Unterstützung anbieten.

Für die Tagesstätte im GPZ gilt daher folgendes:

Montag – Mittwoch- Freitag:
9.30 bis 12.00 Uhr

Können Sie unsere Mitarbeiter*innen telefonisch erreichen (06781- 900133).

Einmal wöchentlich nimmt unser Personal im Rahmen der Bezugs-Betreuung zu Ihnen Kontakt auf.

Eventuellen Hilfsbedarf und sonstige Unterstützung die Sie benötigen und wir geben bzw. organisieren können besprechen wir dann individuell ab.

Kontakt- und Beratungsstelle im GPZ

Die Kontakt- und Beratungsstelle im GPZ bleibt als Begegnungsstätte bis auf Weiteres geschlossen.

Halten Sie sich bitte alle an die Vorgaben soweit als möglich zu Hause zu bleiben und nur dringend erforderliches außer Haus zu regeln, damit Sie selbst und andere gesund bleiben.

19.03.2020Wichtige Info der Nahe-Hunsrück-Werkstätten

Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) werden und müssen auch wir seitens der Lebenshilfe-Werkstatt Maßnahmen treffen:

  • Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hat den Trägern der Werkstätten empfohlen, die Werkstätten nicht grundsätzlich zu schließen.
  • Die Produktion läuft bisher zunächst weiter, ist aber auf ein Minimum reduziert. Das heißt, die Sicherstellung von Lieferketten wichtiger täglicher Bedarfe ist weiterhin gewährleistet.
  • Die Aussage der Ministerin Frau Bätzing-Lichtenthäler ist, dass der Besuch der Werkstatt für die Werkstattbeschäftigten freiwillig erfolgt. Kein Werkstattbeschäftigter/keine Werkstattbeschäftigte ist zum Erscheinen in der WfbM verpflichtet.
  • Ältere, Vorerkrankte und akut erkrankte Werkstattbeschäftigte bleiben in jedem Fall zu Hause, um eine Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden.
  • Zudem können wir innerhalb unseres Fahrverbundes die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen des RKI nicht gewährleisten. Aus diesem Grund ist der Fahrverbund eingestellt.
  • Der Werkstattlohn wird vorerst weiter gezahlt.
  • Die Urlaube, die bereits geplant und gewährt sind, bleiben bestehen.
  • Sollten Sie krank geschrieben sein, reichen Sie uns bitte weiterhin Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM sind bisher weiterhin in der Werkstatt erreichbar (07:45 Uhr – 15:30 Uhr).

Kunden, Lieferanten, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Werkstattleitung
Herr Schacht: 06781 – 202-90

Tech. Leitung
Herr Wagner: 06781 – 202-54

Werkstattbeschäftigte, gesetzliche Betreuer/innen, Eltern, Angehörige, etc. wenden sich bitte an folgende Kontakte:

Zweigwerkstatt

Frau Prinz: 06784 – 90030-14

Hauptwerkstatt

Frau Zahn:  06781 – 202-88
Frau Scheel: 06781 – 202-51 (vormittags)
Herr Geörg:  06781 – 202-53 (nachmittags)

In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:

Geschäftsführung Frau Becker: 06781 – 202-52

19.03.2020Textilpflege

Unsere Textilpflegen in Göttschied und Weierbach sind ab heute, Donnerstag den 19.03.2020, bis auf weiteres für Privatkunden geschlossen.

17.03.2020Tagesförderstätte

Die Tagesförderstätte bleibt ab  Mittwoch, 18.03.2020, bis auf weiteres geschlossen.

16.03.2020Ella’s

Unser Laden-Café Ella’s bleibt ab 18.03.2020 bis auf weiteres geschlossen.

16.03.2020Kindertagesstätte Mosaik

Die Kita bleibt ab Montag, 16.03.2020, bis auf weiteres geschlossen.

Nach oben scrollen